Sie haben etwas gefunden?
Ob Uhr, Portemonnaie oder ein Fahrrad: gefundene Gegenstände können Sie entweder im Bürgerbüro oder bei der Polizeidienststelle Netphen abgeben.
Wenn die Eigentümerin bzw. der Eigentümer der Fundsache sich nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, können Sie als Finderin oder Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Ihren Wunsch auf Erhalt der Fundsache sollten Sie auch schon auf der Fundanzeige geltend machen.
Sie haben etwas verloren?
Möglicherweise ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden. Dort wird von Dokumenten über Geldbörsen, Schlüssel und Handy’s bis hin zu Fahrrädern und Hörgeräten alles gesammelt, was verloren gehen kann.
Aus Erfahrung kann es nach dem Verlust bis zu 14 Tage dauern, bis das Fundstück im Fundbüro eintrifft und registriert ist. Sofern Hinweise auf den Eigentümer vorhanden sind, wird dieser von uns angeschrieben.
Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden.