Öffentlichkeitsbeteiligung
Bauleitpläne werden aufgrund ihrer Rechtsverbindlichkeit und den damit verbundenen langfristigen Auswirkungen bezüglich Nutzung, Wert und Gestalt von Grundstücken nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten förmlichen Verfahren aufgestellt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass bei den Planungen alle relevanten Belange erfasst, bewertet und schließlich – sofern erforderlich – gerecht gegeneinander abgewogen werden.
Dies umfasst auch eine umfassende Beteiligung aller Betroffenen sowie der Öffentlichkeit. Das Verfahren sieht im Regelfall zwei Beteiligungsschritte vor:
Frühzeitige Beteiligung
(gem. § 3 Abs. 1 BauGB)
Die Öffentlichkeit wird möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie voraussichtlichen Auswirkungen informiert.
In der Regel können bei der Stadt Netphen bereits zu diesem frühen Planungsstadium Pläne eingesehen werden. Hier können die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig Anregungen in Form einer Stellungnahme in das Verfahren einbringen.
Öffentliche Auslegung
(gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Die zweite Phase der Beteiligung ist wesentlich strenger reguliert. Hier müssen alle für den Bebauungsplan relevanten Unterlagen (Umweltbericht, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, etc.) sowie alle erforderlichen Gutachten im Entwurf mindestens einen Monat öffentlich ausgelegt werden.
Hier haben die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls die Möglichkeit Anregungen in Form einer Stellungnahme in das Verfahren einzubringen.
Wird nach der Beteiligung eine inhaltliche Änderung vorgenommen, bedarf es einer erneuten öffentlichen Auslegung.
Ablauf
Die Öffentlichkeitsbeteiligungen werden ortsüblich bekannt gemacht, das heißt z.B. in den Tageszeitungen, per Aushang und online. Die Bekanntmachungen der Stadt Netphen finden Sie hier. Zusätzlich gibt es einen Zugang über das zentrale Landesportal bauleitplanung.nrw.de.
Während des Beteiligungszeitraums sind die Planunterlagen i.d.R. vor Ort im Rathaus, FB II/2 Stadtplanung und Wirtschaftsförderung, sowie online unter Aktuelle Verfahren einzusehen.