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Hinweise für die Nutzungsberechtigten von Wiesengräbern und von Begräbnisplätzen im Bestattungswald

Die Stadt Netphen bittet die Grabnutzungsberechtigten von Wiesengräbern, alle auf Wiesengräbern abgestellten Gegenstände zu entfernen bzw. abzuräumen.

Nach der Neufassung der Friedhofssatzung der Stadt Netphen vom 01.08.2016 ist das Abstellen von Pflanzschalen, Vasen, figürlichem Schmuck usw. auf den Grabplatten/Abdeckungsflächen und auf den Wiesenflächen während der Wachstumsperiode von April bis Oktober nicht mehr erlaubt, da diese Gegenstände vor jedem Mähdurchgang sehr zeitaufwendig von den Mitarbeitern des Baubetriebshofes bzw. den Pflegefirmen abgeräumt werden müssen.

Durch entsprechende Hinweisschilder auf den Wiesengrabfeldern wird hierauf nochmals besonders hingewiesen.

Für die Nutzungsberechtigten von Begräbnisplätzen im Bestattungswald weist die Stadt Netphen darauf hin, dass es im Bestattungswald nicht erlaubt ist

  • Kränze, Grabschmuck oder sonstige Grabbeigaben niederzulegen
  • Kerzen oder Lampen (auch keine LED-Lampen) aufzustellen bzw.
  • Anpflanzungen oder eine grabähnliche Gestaltung des Bestattungsplatzes vorzunehmen

Die Stadt Netphen bittet darum, alle abgelegten Gegenstände kurzfristig zu entfernen.

 

16.03.2017