Volksbegehren "Mehr Zeit für gute Bildung, G 9 jetzt“
Das Volksbegehren ist auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet: Der Landtag möge sich mit dem Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ mit dem Ziel, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren – ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht – abgelegt wird, befassen.
Dieses Ziel soll durch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes NRW erreicht werden.
Stimmen acht Prozent der Stimmberechtigten zu - das wären 1,06 Millionen Bürgerinnen und Bürger landesweit, kann der Landtag diesem Begehren in einer neuerlichen Abstimmung folgen. Lehnt der Landtag den Antrag ab bzw. setzt er sich nicht innerhalb von zwei Monaten mit dem Votum des Volksbegehrens auseinander, kommt es zu einem Volksentscheid. Dieser wäre erfolgreich und das daraus resultierende Gesetz bindend, wenn rund zwei Millionen Wählerinnen und Wähler (15 Prozent aller NRW-Bürger) für das Abitur in Klasse 13 stimmen.
Seit dem 5. Januar dürfen die Initiatoren im Rahmen der freien Unterschriftensammlung nun zwölf Monate lang Unterschriften für das Volksbegehren "G9 jetzt!" sammeln. Alle 396 Städte und Gemeinden in NRW sind entsprechend des Zulassungsbeschlusses der Landesregierung zudem verpflichtet, die von der Initiative zur Verfügung gestellten Unterschriftenlisten vom 2. Februar bis zum 7. Juni 2017 öffentlich auszulegen.
In der Stadt Netphen liegen die Unterschriftenlisten im Bürgerbüro zu den bekannten Öffnungszeiten aus.
Darüber hinaus ist das Bürgerbüro an folgenden Sonntagen in der Zeit von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet:
Sonntag, 19. Februar 2017,
Sonntag, 26. März 2017,
Sonntag, 30. April 2017 und
Sonntag, 28. Mai 2017.
Mit Ende der öffentlichen Auslegung - also nach dem 7. Juni 2017 - dürfen die Initiatoren von "G9 jetzt!" noch bis spätestens 4. Januar 2018 weitere Unterschriften sammeln.
Stimmberechtigt sind alle Personen, die
- Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- mindestens seit dem 16. Tag vor Ablauf der Eintragungsfrist am 7. Juni 2017 in Nordrhein Westfalen Ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben.
Alle Stimmberechtigten werden automatisch in ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) aufgenommen. Eine der Wahlbenachrichtigung vergleichbare Information ist für das Volksbegehren gesetzlich nicht vorgesehen und wird folglich nicht versandt.
Möglichkeiten der Abstimmung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, seine Stimme für das Volksbegehren abzugeben:
1. Eintragen in die Eintragungslisten
Vom 02.02. bis zum 07.06.2017 kann sich jeder Wahlberechtigte im Rathaus der Stadt Netphen (Bürgerbüro) nach Vorlage des Personalausweises in die Unterschriftenliste eintragen.
2. Beantragen eines Eintragungsscheins
Alternativ zur Eintragung in die Eintragungslisten haben Stimmberechtige - ähnlich wie bei einer Briefwahl - auch die Möglichkeit, auf einem Eintragungsschein ihre Unterstützung des Volksbegehrens kundzutun. Der Eintragungsschein kann bis 31.05.2017, 13.00 Uhr, bei der Stadt Netphen, Bürgerbüro, Amtsstraße 2 + 6, 57250 Netphen beantragt werden, entweder
- persönlich im Bürgerbüro (nicht telefonisch!)
- schriftlich
- per E-Mail: Bürgerbüro@netphen.de
- per Onlinebeantragung: Antrag auf Erteilung eines Eintragungsscheins für das Volksbegehren “Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für Bildung, G9 Jetzt!“
Der unterzeichnete Eintragungsschein muss so rechtzeitig an die Stadt Netphen zurückgesandt werden, dass er dort spätestens am 07.06.2017 bis 12.00 Uhr eingeht.
Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Netphen
Hier finden Sie die Öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Netphen
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