Für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 27 Jahren (jedoch ab 21 Jahren nur, wenn SchülerInnen, Studierende, Bundesfreiwilligendienstleistende oder Arbeitslose), die an einer Freizeitmaßnahme eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen, erhält der Träger der Maßnahme einen Zuschuss in Höhe von 2,50 Euro pro Verpflegungstag und Teilnehmer aus Netphen, wenn die Maßnahme mindestens 3 Übernachtungen umfasst.
Die Anträge müssen vom Träger der Maßnahme immer beim Kreis-Jugendring Siegen-Wittgenstein oder Stadtjugendring Siegen e.V. gestellt werden. Von dort werden Kopien der Anträge und Bewilligungsbescheide an die Stadt Netphen gesandt, wenn Personen aus Netphen an der Maßnahme teilgenommen haben. Die Stadt Netphen wird erst tätig, wenn auch die Jugendringe einen Zuschuss gewährt haben.