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Ein Zuschuss aus dem Netphener Förderfonds für Familien zu den Kosten für mehrtägige Klassenfahrten wird gewährt, wenn folgende Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

Paar mit 1 Kind: 2.128,00 €
Paar mit 2 Kindern: 2.525,00 €
Paar mit 3 Kindern: 2.921,00 €

Alleinerziehende mit 1 Kind: 1.736,00 €
Alleinerziehende mit 2 Kindern: 2.133,00 €
Alleinerziehende mit 3 Kindern: 2.529,00 €

Für ein Kind ab 15 Jahre erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 89,- €.

Ab dem 4. Kind erhöhen sich die Einkommensgrenzen um 349,- € für Kinder bis 14 Jahre und um 373,- € für Kinder ab 15 Jahre.

Es gilt das Nettoeinkommen aller Familienmitglieder und der Einkommensbegriff nach §§ 82 ff Sozialgesetzbuch XII. Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beziehen, haben einen Anspruch nach diesem Gesetz; eine zusätzliche Förderung aus dem Netphener Förderfonds für Familien ist nicht möglich.

Der Zuschuss der Stadt beträgt maximal 70 % der Kosten der Klassenfahrt (ohne darin enthaltenes Taschengeld) und höchsten 185,- € in jeder Schulstufe.