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Ein Zuschuss aus dem Netphener Förderfonds für Familien zum Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule wird gewährt, wenn der Antragsteller folgende Leistungen erhält:

  • Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
  • Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
  • wirtschaftliche Jugendhilfe in Form der Übernahme der Elternbeiträge zur Offenen Ganztagsschule durch das Jugendamt