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Wichtige Informationen zur Kindergeldzahlung ab 01. Januar 2016

Wer auch ab dem 01.01.2016 weiterhin Kindergeld erhalten möchte, muss seiner Familienkasse seine Steuer-Identifikationsnummer und die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes angeben.

Was sich konkret ab 01. Januar 2016 ändert, welche Steuer- Identifikationsnummern angegeben werden müssen und warum dieses überhaupt notwendig ist erfahren Sie unter den nachfolgenden wichtigen Links zur Einführung der Steuer-Identifikationsnummer:

Bundesagentur für Arbeit

Bundeszentralamt für Steuern

30.11.2015