Zusatzbeitrag zur Krankenkasse kann sich auf Rentenzahlung auswirken
Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung
Für pflichtversicherte Rentner kann es zum 1. März erneut zu einer Änderung bei der Auszahlungshöhe ihrer Rente kommen. Nach der Änderung beim Beitragssatz zur Pflegeversicherung zum Jahresbeginn folgt nun der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Ob sich die Auszahlungshöhe der Rente für den einzelnen Rentner wirklich nach oben oder unten ändert, hängt von der jeweiligen Krankenkasse und ihrer Beitragsgestaltung ab. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin, die zu beiden Beitragsänderungen bereits viele Nachfragen erhalten hat - unter anderem an ihrem Servicetelefon unter 0800 1000 480 11.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wurde zum Jahreswechsel um 0,9 Prozentpunkte auf nunmehr 14,6 Prozent gesenkt. Von den 14,6 Prozent hat der Rentner die Hälfte zu tragen. Zusätzlich dürfen die Krankenkassen nun erstmals einen individuellen Zusatzbeitrag erheben. Dieser Zusatzbeitrag kann je nach Krankenkasse den Beitragssatz auch für Rentner erhöhen, senken oder unverändert lassen. Einige Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag zunächst auf 0,9 Prozent festgelegt, womit sich keine Änderung für die Beitragszahlung zum 1. März ergibt. Hintergrund des neuen Zusatzbeitrags: Unter den gesetzlichen Krankenkassen soll damit der Wettbewerb gefördert werden.
Die Information darüber, inwieweit der Krankenkassenbeitrag steigt oder sinkt, erhalten pflichtversicherte Rentenbezieher auf ihrem Kontoauszug für die März-Überweisung. Falls dort keine Änderung vermerkt ist, bleibt es beim alten Beitragssatz. Sofern das sogenannte Kontoauszugsverfahren ausgeschlossen ist, erfolgt die Benachrichtigung ausnahmsweise mittels eines Bescheides.
Die jetzige Änderung beim Krankenkassenbeitrag erfolgt für Rentner übrigens zwei Monate später – also zum 1. März – als beispielsweise bei Arbeitnehmern. Grund dafür ist die technische Umsetzung der Beitragszahlung, was der Gesetzgeber eigens berücksichtigt hat. Deshalb werden künftig für Rentner alle Änderungen beim Beitragssatz zur Krankenversicherung - egal ob Erhöhung oder Senkung - immer erst zwei Monate später wirksam.
Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48011.
Weitere Informationen gibt es außerdem in den Auskunfts- und Beratungsstellen und bei den Versichertenältesten.