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Bauplanungsrecht - Begriffe

Grundzüge der Planung

Die Grundzüge der Planung stellen den planerischen Grundgedanken dar. Kleinere Abweichungen berühren die Grundzüge nicht.

Die Beurteilung, welche Änderungen die Grundzüge der Planung betreffen, kann nicht pauschal durchgeführt werden und ist einzelfallbezogen. Sie wird von der Stadt Netphen getroffen.

 

Zusammenfassende Erklärung

Die zusammenfassende Erklärung stellt eine Kurzdarstellung der Ergebnisse der Umweltprüfung dar und dient gleichzeitig als Erklärung für die Öffentlichkeit. Sie muss folgende Angaben enthalten:

  • Art und Weise der Rücksichtnahme auf Umweltbelange
  • Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteilgung
  • Gründe für die Wahl der Planung nach Abwägung mit den geprüften, alternativen Planungsmöglichkeiten

Insgesamt sollte die Erklärung übersichtlich und gut verständlich sein, um der beabsichtigten Bürgerfreundlichkeit Rechnung zu tragen.

 

Ausgleichsmaßnahmen

Wenn in den Naturhaushalt - beispielsweise durch die Schaffung neuer Siedlungsgebiete - eingegriffen wird, muss dieser Eingriff kompensiert werden. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Baugesetzbuch.

Die Ausgleichsmaßnahmen können sowohl innerhalb von Bebauungsplänen, als auch auf externen Flächen angelegt werden.

Zum Ausgleich wird eine hochwertige Maßnahme, z. B. das Anlegen einer Streuobstwiese oder das Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, festgesetzt. Innerhalb von Bebauungsplänen wird diese Maßnahme einzelnen Baugrundstücken zugeordnet, die vom künftigen Bauherren anzulegen und dauerhaft zu pflegen sind.