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Sondernutzung von Straßen Erlaubnis zum Anbringen von Plakaten

Nr. 99108012005005

  • Für Plakate im öffentlichen Straßenraum ist in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) erforderlich
  • Das Anbringen von Plakaten an Landes- und Bundesstraßen ist grundsätzlich verboten, Ausnahme: Wahlplakatierung

Rechtsgrundlage(n)

Antrag stellen

Kosten

Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt mindestens 30,00 €.

Weitere Informationen zu Gebühren entnehmen Sie folgender Satzung: