Bildung und Teilhabe

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Durch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sollen Kinder und Jugendliche aus Familien, die unter anderem im Leistungsbezug nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) stehen, gefördert und unterstützt werden. Sie erhalten zusätzlich zu ihrem monatlichem Regelbedarf auch Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben alle Kinder und Jugendliche nach dem AsylbLG, dem Sozialgesetzbuch SGB II, SGB XII oder mit einem Anspruch auf Kinderzuschlag bzw. Wohngeld.

Im Fachbereich Soziales können lediglich Anspruchsberechtigte nach AsylbLG Bedarfe für Bildung und Teilhabe beantragen. Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB II beziehen, müssen sich bei ihrem zuständigen Jobcenter melden um BuT zu beantragen. Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch SGB XII oder Wohngeld beziehen, müssen sich an ihren zuständigen Leistungsträger wenden.

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