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elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Nr. 99008004011001Der / die Bürger/in kann die PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises neu setzen:
- beliebig oft zu Hause
- wenn PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert, dann in der Personalausweisbehörde
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Weiterführende Informationen
Informationen zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de
Kosten
gebührenfrei