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Sterbeurkunde

Nr. 99101004000000

  • Sterbeurkunde
  • wird aus dem Sterberegister erstellt
  • enthält folgende Angaben:
    • Vorname
    • Familienname
    • Ort und Tag der Geburt
    • rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht)
    • letzter Wohnsitz
    • Familienstand
    • Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin
    • Sterbeort
    • Todeszeitpunkt
  • Tod muss dem Standesamt des Sterbeortes spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden
  • mündlich anzeigepflichtig in der angegebenen Reihenfolge:
  1. jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat
  2. Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat
  3. jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß
  • die Anzeige kann schriftlich erstattet werden, wenn die anzeigepflichtige Person damit ein registriertes Bestattungsunternehmen beauftragt hat
  • bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind diese zur schriftlichen Anzeige verpflichtet
  • bei der Anzeige vorzulegende Unterlagen:
    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
    • Geburtsurkunde
    • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod
    • zuständig: Standesamt des Sterbeortes

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:

  • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • ggf. ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunde (wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
  • Personalausweis
  • Nachweis über den letzten Wohnsitz
  • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung).

Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:

bei persönlichem Erscheinen:

  • gültiger Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung stattdessen beglaubigte Kopie beifügen),

bei Vertretung, z.B. durch ein Bestattungsunternehmen:

  • schriftliche Vollmacht der Person, die die Ausstellung der Sterbeurkunde begehrt
  • gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person.
  • Gegebenenfalls ist ein Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses zu führen.

Voraussetzungen

Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

  • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
  • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
  • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
  • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Frist

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Kosten

  • Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar):
    EUR 10
  • Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird:
    EUR 5

Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.