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Bauleitplanung

Die kommunale Bauleitplanung steuert die zulässige Bodennutzung (bauliche und sonstige Nutzung) aller Grundstücke in der Kommune.

Instrumente der Bauleitplanung sind

  • Flächennutzungsplan
  • Bebauungsplan
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • Innenbereichssatzungen

Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan ein gemeindeumfassendes Bodennutzungskonzept auf. Dazu zählt u. a. auch die Darstellung von z. B. Wohnbauflächen, gemischten und gewerblichen Bauflächen für die zukünftige bauliche Entwicklung. Er stellt eine Bindung der Stadt für die voraussehbaren Bedürfnisse dar. Durch diese Bindung als Entwicklungsgebot ist der Flächennutzungsplan, der selbst keine Satzung darstellt, aber Voraussetzung für die bauleitplanerischen Satzungen, die Bebauungspläne und Innenbereichssatzungen. Der Flächennutzungsplan ist aber auch von Bedeutung anderer öffentlicher Planungsträger, da die städtebaulichen Belange bei der Abwägung über die Fachplanung generell zu berücksichtigen sind. Für den privaten Bauherrn wirken sich die Darstellungen des Flächennutzungsplanes nur mittelbar, z. B. bei Vorhaben im städtebaulichen Außenbereich, aus.

Der Bebauungsplan stellt dagegen als verbindlicher Bauleitplan eine Rechtsnorm dar. Das Bodennutzungskonzept wird im Rahmen der kommunalen Planungshoheit in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt, d. h., das Grundeigentum an den in einem Plangebiet liegenden Flächen wird inhaltlich durch Festsetzungen bestimmt und gestaltet. In einem Bebauungsplan wird auf der Grundlage des Baugesetzbuches u. a. festgelegt, wo, was und wie gebaut werden darf und in welcher Form die Erschließung erfolgt.