Ausschankgenehmigung
Nr. 99050002005000Sie möchten alkoholische Getränke ausschenken? Hierfür ist eine Schankerlaubnis erforderlich.
Erlaubnisfrei ist lediglich der Ausschank von alkoholfreien Getränken. Eine Schankerlaubnis benötigen Sie auch dann, wenn alkoholische Getränke nicht innerhalb eines rein gastronomischen Betriebes, sondern als Nebenleistung zu einem anderen Gewerbebetrieb angeboten werden (z.B. Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen eines Verkaufsgeschäftes Erfrischungsbar in einem Kaufhaus; Verköstigung zur Steigerung des Verkaufs alkoholischer Getränke).
Rechtsgrundlage(n)
Antrag stellen
Kosten
Für die Erteilung einer Ausschankgenehmigung fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR bis 1.000,00 EUR an.
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand je Ausschankstelle.