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Auskunftsperre und Widerspruch

Nr. 99115002060001

Auf der Grundlage des Bundesmeldegesetzes werden über jede(n)

Einwohner/in eine Reihe von Daten im Melderegister der Kommune gespeichert. Welche Daten gespeichert werden dürfen, regelt das Gesetz.

Ebenso ist festgelegt, wer und in welchem Umfang Auskünfte aus dem Melderegister erhalten darf.
Im Gegensatz zum Auskunftsrecht öffentlicher Stellen (etwa Polizei in Strafverfolgungsverfahren) sind die Auskünfte an Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä. strengen gesetzlichen Regeln unterworfen.


Unterschieden werden zwischen:

1. Einfache Melderegisterauskünfte § 44 BMG

Das sind Auskünfte über:
  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad und
  • Anschriften

2. Erweitere Melderegisterauskünfte § 45 BMG

Das sind Auskünfte über:

  • Tag und Ort der Geburt
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeit
  • Tag des Ein- und Auszuges
  • Gesetzliche Vertreter sowie
  • Sterbetag und -ort

Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft bedarf es zusätzlich(Ziffer 2) der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Ein berechtigtes Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeler Natur sein.

Der Melderegisteranfrage sind möglichst genaue Angaben zu der gesuchten Person beizufügen, um deren Identität eindeutig festzustellen.
Die Auskunft wird Ihnen auf dem Postweg übersandt.

Auskunftsperre und Widerspruch

Bei bestimmten Voraussetzungen kann eine Auskunftssperre oder ein Widerspruch gegen das Bundesmeldegesetz eingetragen werden (siehe Antrag stellen). Die Onlineservices für die einfache und erweiterte Melderegisterauskunft finden Sie unter „Melderegisterauskunft einfach“ bzw. „Melderegisterauskunft erweitert“.

Antrag stellen

3. Elektronische Melderegisterauskunft

D-NRW ermöglicht es Ihnen, einfache elektronische Melderegisterauskünfte über zentrale Internet-Portale zu verarbeiten. Dabei verbleiben die Meldedatenbestände bei der jeweiligen Kommune. Die Kommunikation erfolgt auf Basis des XMeld-Standards über eine sichere Verbindung. Derzeit können ca. 80 % der Einwohner von NRW im elektronischen Verfahren abgefragt werden.

Das Meldeportal D-NRW verarbeitet die personenbezogenen Daten der Melderegisterauskünfte unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Es wird keine Vorratsdatenspeicherung praktiziert. Die personenbezogenen Daten aus den Melderegisterauskünften werden darüber hinaus Dritten nicht zugänglich gemacht.

Für die Nutzung der elektronischen Melderegisterauskunft müssen Sie sich als Kunde bei D-NRW registrieren lassen: ema.d-nrw.de