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Schwerbehindertenausweis
Nr. 99015007000000Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behrödenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die elf Versorgungsämter in NRW zum 01.01.2008 aufgelöst worden; den Kreisen wurden unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts übertragen.
Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass Sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.
In Zusammenarbeit mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie im Bürgerbüro folgende Anliegen rund um Ihren Schwerbehindertenausweis erledigen
Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass Sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.
In Zusammenarbeit mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie im Bürgerbüro folgende Anliegen rund um Ihren Schwerbehindertenausweis erledigen
- Sie erhalten dort den Erst- bzw. Änderungsantrag für einen Schwerbehindertenausweis.
- Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie dort vornehmen lassen.
- Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie dort stellen. Ihr Antrag wird dann unmittelbar an den Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet.