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Schwerbehindertenausweis

Nr. 99015007000000

Durch das Zweite Gesetz zur Straffung der Behrödenstruktur in Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2007 sind die elf Versorgungsämter in NRW zum 01.01.2008 aufgelöst worden; den Kreisen wurden unter anderem die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts übertragen.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Siegen-Wittgenstein hat das zur Folge, dass Sie ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung seit Januar 2008 beim Sozialamt der Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein stellen müssen.

In Zusammenarbeit mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein können Sie im Bürgerbüro folgende Anliegen rund um Ihren Schwerbehindertenausweis erledigen
  • Sie erhalten dort den Erst- bzw. Änderungsantrag für einen Schwerbehindertenausweis.
  • Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie dort vornehmen lassen.
  • Den Antrag auf Neuausstellung Ihres Schwerbehindertenausweises können Sie dort stellen. Ihr Antrag wird dann unmittelbar an den Kreis Siegen-Wittgenstein weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen:

Sofern vorhanden Ihr Schwerbehindertenausweis

Kosten:

Keine

Wichtiger Link:

www.siegen-wittgenstein.de