Seiteninhalt

Dienstleistungen A-Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Vorläufiger Personalausweis

Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen
können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den endgültigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen sofort ausgehändigt. Er hat die Gültigkeit von max. 3 Monaten; die Gebühr beträgt 10,00 EUR.


Zur Beantragung des vorläufigen Personausweises benötigen Sie alle Unterlagen, die für den regulären Personalausweis erforderlich sind (siehe Beschreibung - Personalausweis -)