Seiteninhalt
Fischereischein
Nr. 99042001000000
Wer Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeines sein.
Den Fischereischein können sie persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr beantragt werden. Eine Fischerprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr vorgelegt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines mit Fischerprüfung.
Der Jugendfischereischein ist als Jahresschein auszustellen. Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresschein ausgestellt werden.
16,00 EUR Jahresfischereischein
48,00 EUR Fünfjahresfischereischein
Den Fischereischein können sie persönlich im Bürgerbüro beantragen.
Ein Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr beantragt werden. Eine Fischerprüfung kann ab dem 14. Lebensjahr vorgelegt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeines mit Fischerprüfung.
Der Jugendfischereischein ist als Jahresschein auszustellen. Der Fischereischein kann als Jahres- oder Fünfjahresschein ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen:
- die Fischerprüfung oder der abgelaufene Fischerei-(Jugendfischerei-)Schein
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit
Kosten:
8,00 EUR Jugendfischereischein16,00 EUR Jahresfischereischein
48,00 EUR Fünfjahresfischereischein