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Veranstaltungsgenehmigungen

Nr. 99089001005000


Zur Durchführung einer größeren Veranstaltung bzw. Großveranstaltung sind in der Regel eine Reihe unterschiedlichster Genehmigungen erforderlich. Ob es sich bei der vorgesehenen Veranstaltung um eine größere Veranstaltung oder aber sogar um eine Großveranstaltung handelt, wird erst im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der für die Genehmigung relevanten Institutionen abschließend entschieden.

Für sonstige kleinere Veranstaltungen (bespielsweise: Straßenfest) und zum Ausschank von alkoholischen Getränken bei besonderen Anlässen/Veranstaltungen ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättenrecht erforderlich. Den dafür notwendigen Online-Service (Alkoholausschank) finden Sie im Serviceportal.

Antrag stellen

Frist

Der Antrag ist spätestens 8 Wochen vor der Veranstaltung bei der Ordnungsbehörde per Online-Service, Post oder persönlich einzureichen. Die Ordnungsbehörde wird den Antrag an die betroffenen Behörden zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.

Kosten

Die Genehmigungen sind gebührenpflichtig. Eine Auskunft zur Gebührenhöhe kann aufgrund der Vielzahl von Veranstaltungsmöglichkeiten erst bei konkreter Antragstellung gegeben werden.