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Beglaubigungen

Nr. 99014004035000

Für die amtliche Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen sind das Original und die bereits gefertigte Fotokopie mitzubringen.
Bei Beglaubigung einer Unterschrift ist es notwendig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro vorsprechen und die notwendige Unterschrift vor dem Bediensteten leisten. Bitte bringen Sie dazu unbedingt Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Von einer Beglaubigung ausgenommen sind Ablichtungen von Personenstandsurkunden eines bundesdeutschen Standesamtes (Geburts-, Abstammungs-, Heirats-, Sterbeurkunden, Geburtsscheine, Familienbücher).

In diesem Fall stellt das zuständige (ausstellende) Standesamt Originalurkunden aus.

Erforderliche Unterlagen:

Original und Fotokopie,
bei Unterschriftsbeglaubigung Personalausweis oder Reisepass

Kosten:

2,50 EUR für die erste Beglaubigung
1,00 EUR für jede weitere
2,50 EUR für eine Unterschriftsbeglaubigung