Seiteninhalt
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Nr. 99052002000000Im Gewerbezentralregister sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Per Antrag können Sie für ihr Unternehmen oder für Ihre Person Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Bei dem Antrag für juristische Personen kann dieser nur durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter dieser Person gestellt werden.
Wird die Auskunft unmittelbar für eine Behörde benötigt, dann muss der Antragsgegenstand, das Aktenzeichen sowie die Anschrift der Behörde angegeben werden. Der Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt. Die Auskunft erfolgt nur schriftlich.
Per Antrag können Sie für ihr Unternehmen oder für Ihre Person Auskunft über eventuelle Eintragungen im Gewerbezentralregister bekommen.
Bei dem Antrag für juristische Personen kann dieser nur durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter dieser Person gestellt werden.
Wird die Auskunft unmittelbar für eine Behörde benötigt, dann muss der Antragsgegenstand, das Aktenzeichen sowie die Anschrift der Behörde angegeben werden. Der Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt. Die Auskunft erfolgt nur schriftlich.
Erforderliche Unterlagen:
Personalausweis oder ReisepassKosten:
13,00 EUR
Antrag stellen:
Hier können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.