Stadtplanung
Auf der Grundlage des Bau- und Planungsrecht werden zwei unterschiedliche Arten der Planung unterschieden:
1. Die "formelle" Planung:
Auf Grundlage des Baugesetzbuches entwickeln und verhandeln Stadtplaner in einem geregelten Verfahren z. B. Flächennutzungsplanung oder der Bebauungsplanung alle für Planungsentscheidungen wichtigen Grundlagen, Ziele und Interessen.
Hierbei erarbeitet sie Planungskonzepte unter gerechter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange mit dem Ziel der Konfliktminimierung. Sie ordnet sowohl die öffentliche als auch die private Bautätigkeit und steuert die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt. Stadtplanung steuert dabei im Rahmen der Bauleitplanung im Wesentlichen die Bodennutzung im Gemeindegebiet.
Damit schaffen Sie rechtliche Planungssicherheit für die Kommune, Investoren und betroffene Bürger.
2. Die "informelle" Planung:
Stadtplaner erarbeiten und vermitteln städtebauliche Untersuchungen und Konzepte, die in Form von Entwicklungs- und Rahmenplänen oder von städtebaulichen Einzelgutachten die Verfahren der formellen Planung vorbereiten und umsetzen.
Bei Fragen und weiteren Informationen zu dem umfassenden Themenfeld der Stadtplanung stehen im Bereich Stadtplanung folgende Mitarbeiter/-innen zur Verfügung: