Kontenklärung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Alterssicherung in Deutschland. Auch bei vorzeitiger Erwerbsminderung durch Krankheit sichert sie die finanzielle Situation des Einzelnen unter gewissen Voraussetzungen ab. Rentenansprüche erwerben alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigte, auch Wehr- und Zivildienstleistenden oder Personen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, sofern die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Hinweis: Eine Versichertenrente wird nur auf Antrag gewährt.
Der Fachbereich Ordnung und Bürgerservice der Stadtverwaltung Netphen unterstützt Sie gerne bei der Aufnahme der entsprechenden Anträge und nimmt auch bereits ausgefüllte Anträge auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung entgegen. Wir weisen Sie allerdings höflich darauf hin, dass wir keine Beratungen durchführen können. Sofern Sie Fragen zu Ihrem Rentenbeginn, Ihren Möglichkeiten oder Ihrem Rentenbescheid haben wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherungsträger.
Allgemeine Informationen:
Eine persönlichge Vorsprache für die Antragsstellung ist nur nach vprheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte kontaktieren Sie uns daher im Vorfeld unter 02738 603 143.
Für die Antragsstellung erforderliche Unterlagen:
Grundsätzlich werden folgende Unterlagen benötigt.
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Versicherungsverlauf/Versicherungsnachweis/letzte Renteninformation
- Bankverbindung
- Heiratsurkunde/Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweis der Mitgliedschaft zu einer Krankenkasse ab dem 01.01.1995
- Steueridentifikationsnummer
- ggf. Unterlagen einer Betriebsrente
wegen Todes:
- Sterbeurkunde
- Rentenbescheide des verstorbenen sowie des Hinterbliebenen
- Angaben zum Einkommen des Hinterbliebenen
Bei der Aufnahme eines Antrages können ggf. weitere Unterlagen notwendig werden.