Seiteninhalt
Antrag Befreiung Rundfunkbeitragspflicht/ Antrag Ermäßigung Rundfunkbeitrag
Am 01.01.2013 startete der neue Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Der Beitragseinzug erfolgt durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Diese Umstellungen erfordern neue Informationen und Formulare. Die Drucksachen der GEZ verlieren ihre Gültigkeit.
Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sowie Informationen zum Rundfunkbeitrag sind im Bürgerbüro erhältlich.
Des Weiteren gibt es Härtefallregelungen.
Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Diese Umstellungen erfordern neue Informationen und Formulare. Die Drucksachen der GEZ verlieren ihre Gültigkeit.
Befreiungs- und Ermäßigungsanträge sowie Informationen zum Rundfunkbeitrag sind im Bürgerbüro erhältlich.
Voraussetzungen für eine Befreiung aus sozialen Gründen:
Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem 3. Kapitel SGB XII oder nach den §§ 27a oder 27d BVG- Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
- Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld einschl. von Leistungen nach § 22 SGB II
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Ausbildungsförderung nach Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe, die nicht bei den Eltern wohnen
- Empfänger von Ausbildungsgeld, die nicht bei den Eltern wohnen
- Sonderfürsorgeberechtigte
- Empfänger von Hilfe zur Pflege oder von Pflegegeld
- Empfänger von Pflegezulagen
- Volljährige, die in einer stationären Einrichtung leben
- Taubblinde Menschen
- Empfänger von Blindenhilfe
Voraussetzungen für eine Ermäßigung aus gesundheitlichen Gründen:
- Das RF-Merkzeichen wurde zuerkannt
Des Weiteren gibt es Härtefallregelungen.
Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen.