Lärmbelästigung

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Eine Lärmbelästigung liegt vor, wenn Geräusche das erlaubte Maß überschreiten und andere in Ihrer Ruhe gestört werden.

Bei Lärmbelästigung soll über einen Zeitraum von zwei Wochen ein Lärmprotokoll erstellt werden, sodass die Lärmbelästigung mit Uhrzeit Nachgewiesen werden kann.