Hundehaltung
Hunde gewisser Rassen sowie große Hunde (Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen gelten als große Hunde) müssen gemäß Landeshundegesetz NRW ordnungsbehördlich angezeigt werden.
Wer einen gefährlichen Hund (Hund einer bestimmten Rasse) hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Online-Service (siehe Antrag stellen).
Erforderliche Unterlagen
Große Hunde:
- Sachkundenachweis (kann beim Tierarzt erworben werden)
- Haftpflichtnachweis
- Formular „Anzeige eines großen Hundes“
Gefährlicher Hund:
- Sachkundenachweis vom Kreis
- Haftpflichtnachweis
- Führungszeugnis
- Grundrisszeichnung von der Wohnung oder des Hauses
Listen Hunde:
- Sachkundenachweis
- Haftpflichtnachweis
- Führungszeugnis
Rechtsgrundlage(n)
Antrag stellen
Kosten
Für die ordnungsbehördliche Anzeige Ihres Hundes fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR an.
Für die ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rasse variiert die Gebühr (siehe AVerwGebO).
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
siehe Ziffer: 18a - 18b.6