Hundehaltung
Nr. 99110009000000Hunde gewisser Rassen sowie große Hunde (Hunde die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen gelten als große Hunde) müssen gemäß Landeshundegesetz NRW ordnungsbehördlich angezeigt werden.
Wer einen gefährlichen Hund (Hund einer bestimmten Rasse) hält oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Weitere Informationen erhalten Sie im Online-Service (siehe Antrag stellen).
Rechtsgrundlage(n)
Antrag stellen
Kosten
Für die ordnungsbehördliche Anzeige Ihres Hundes fällt eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR an.
Für die ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes / Hundes bestimmter Rasse variiert die Gebühr (siehe AVerwGebO).
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW)
siehe Ziffer: 18a - 18b.6