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Hilfe zum Lebensunterhalt
Nr. 99107012000000Wer hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt?
Ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jede/r, die/der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) sicherstellen kann und keinen Anspruch auf vorrangige Leistungen hat (Wohngeld, Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, Unterhalt).
- Mietbescheinigung119 kB