Gewerbesteuer
Nr. 99102010000000Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen obliegt den Finanzämtern. Diese setzen unter Zugrundelegung der Steuererklärungen den maßgeblichen Gewinn und den daraus resultierenden Gewerbesteuermessbetrag für das betreffende Veranlagungsjahr fest.
Der so genannte Gewerbesteuermessbescheid wird der zuständigen Kommune zugeschickt. Die zu zahlende Jahressteuer wird durch Multiplikation des Messbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz ermittelt und über den Gewerbesteuerbescheid geltend gemacht.
Da der Gewinn eines Betriebes erst nach Ablauf einer Rechnungsperiode feststeht, werden systembedingt zunächst Vorauszahlungen auf der Basis des letzten Veranlagungsjahres erhoben. In Netphen beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 500 %.
Für alle Fragen und Einwände zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen ist das zuständige Finanzamt Ansprechpartner. Für die Festsetzung und Erhebung zeichnet die Steuerabteilung im Bereich Finanzen Verantwortung. Aus Gründen der Verfahrensökonomie sollten Anträge oder Einwände an das Finanzamt in Kopie auch der Steuerabteilung zur Verfügung gestellt werden.