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Gestaltungssatzung

Neben der Frage, was kann ich wie und wo, ggf. auch wann, bauen, vertieft sich die Antwort bei dem Wie einmal auf die groben Umrisse des Gebäudes (aus der Bauleitplanung) und zum anderen auf Detailregelungen der äußeren Gestaltung.
Die äußere Gestaltung der Wohn- und auch sonstigen Gebäude, verbunden mit der Einbindung in das Umfeld, stellen ein Merkmal der Lebensqualität dar. Gebäude- und Landschaftsgestaltung sind regional unterschiedlich, aber auch weitgehend von den jeweiligen Zeitepochen (Moden) abhängig. Früher sorgten die traditionelle Verwendung von bestimmten Formen und Materialien beim Bauen für eine Verschmelzung von Orts- und Landschaftsbild zu einem charakteristischen Ganzen. Dabei spielten auch die Proportionen und die Symetrie der Gebäude noch eine große Rolle.

Heute geht es den Bauherren, aber auch vielen Architekten viel mehr um die inneren Funktionen der Gebäude. Persönliche Empfindungen wirken sich stärker auf die Gestaltung der Gebäude aber auch des Umfeldes aus.

Bestanden früher die Häuser aus Fachwerk und dunkel getönten Satteldächern, Neigungen > 45° waren an der Tagesordnung, so werden heute Häuser von der Stange gekauft. Farbe und Materialien stammen oft aus dem Baumarkt, mit der Folge, dass traditionelle Elemente nicht mehr erworben werden können z. B. nicht mehr ausgewählt werden.

Unabhängig von der eigentlich bestehenden Baufreiheit regeln Gestaltungssatzungen zu Bebauungsplänen für die Neubaugebiete und auch einige Einzelsatzungen für den Innenbereich die Gestaltungselemente. Dies hauptsächlich für Form, Farbe und Material der Dachlandschaft.