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Zuschuss zum Mittagessen Offene Ganztagsschule
Ein Zuschuss aus dem Netphener Förderfonds für Familien zum Mittagessen in der Offenen Ganztagsschule wird gewährt, wenn der Antragsteller folgende Leistungen erhält:
- Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II
- Sozialhilfe bzw. Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
- wirtschaftliche Jugendhilfe in Form der Übernahme der Elternbeiträge zur Offenen Ganztagsschule durch das Jugendamt