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Europawahl

Wahlen zum europäischen Parlament

Allgemeine Informationen

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden für fünf Jahre gewählt. Die Bundesregierung bestimmt gemäß § 7 des Gesetzes über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Europawahlgesetz - EuWG) den Wahltag.


Weitere Links
Internetseite des Bundeswahlleiters
Europäisches Parlament
Ausschuss der Region