Seiteninhalt

Informationen zur Grundsteuerreform

Alle Informationen zur Grundsteuerreform können aus dem Flyer und dem Informationsschreiben in der Randspalte entnommen werden.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhalten derzeit von ihrem zuständigen Finanzamt ein individuelles Informationsschreiben zur Grundsteuerreform.

Informationen zur Grundsteuerreform im Internet

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform sind auf der Internetseite der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügbar.

Informationen zur Grundsteuerreform auf der Internetseite der Finanzverwaltung NRW

Erklär-Video zur Grundsteuerreform

Gemeinsam mit den Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes sowie dem Deutschen Städtetag hat der DStGB ein Video über die Grundsteuerreform veröffentlicht.
Darin wird auf die Bedeutung der Grundsteuer für die Städte und Gemeinden und auf die Gründe hingewiesen, weshalb die Reform notwendig war.

Grundsteuerportal (Geodatenportal)

Das Grundsteuerportal (Geodatenportal) ist ein Service der nordrhein-westfälischen Finanzverwaltung. Hier können Sie die Angaben zu Ihrem Grundstück (Grundsteuer B) und zu Ihrem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Nordrhein-Westfalen abrufen und nach Prüfung direkt in Ihrer Feststellungserklärung eintragen. Hier werden für die Feststellungserklärung wichtige Daten wie Gemarkung, Flurstück sowie der Bodenrichtwert des Grundstücks zur Verfügung gestellt. Das Geodatenportal kann über dem nachfolgenden Link aufgerufen werden:

Grundsteuer Geodatenportal

Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts mit ELSTER

Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Hierfür ist ein Benutzerkonto für das Online-Finanzamt ELSTER erforderlich. Falls bereits ein ELSTER-Konto – zum Beispiel für die Einkommenssteuererklärung – vorhanden ist, kann dieses auch für die Übermittlung der Feststellungserklärung genutzt werden. Andernfalls kann das Benutzerkonto über den nachfolgenden Link beantragt werden.

Online-Finanzamt ELSTER