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Namensführung nach deutschem Recht

Für die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Sie können einen gemeinsamen Ehenamen wählen. Dies kann der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Name des Mannes oder der Frau sein.
Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen den Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen.

Sie brauchen keinen Ehenamen zu bestimmen. Dann führt jeder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen weiter.