Gewerbeabmeldung

Ihr Wohnort

Eine Gewerbeabmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.

Die Gewerbeabmeldung kann direkt über das Service-Portal der Landesregierung NRW (Wirtschaftsserviceportal) erfolgen.

Antrag stellen

Hier können Sie Ihr Gewerbe abmelden.

Darüber hinaus kann die Gewerbeabmeldung schriftlich beim Bürgerbüro eingereicht werden. Das Antragsformular finden Sie in der Randspalte.

Achten Sie aber bitte darauf, dass die Gewerbeabmeldung von Ihnen unterschrieben ist. Zwecks Abgleich der Unterschrift ist eine Kopie des Ausweises erforderlich.

Kosten

keine