Straßenanliegerbescheinigungen für Finanzierungszwecke

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bescheinigung, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenbaubeiträge zu zahlen sind. In der Anfrage ist mitzuteilen, um welches Grundstück es sich handelt. Dazu wird um Nennung von Gemarkung, Flur, Flurstück, sowie Straße und ggf. Hausnummer gebeten, für welches die Bescheinigung benötigt wird.

Eine Auskunft in Form dieser Bescheinigung erfolgt ausschließlich an die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten. Abweichend dieser Regelung, kann die Auskunft an einen Dritten erfolgen, wenn eine entsprechende Legitimation oder Vollmacht vorgelegt wird.