Denkmalschutz

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler und Kulturgüter dauerhaft erhalten bleiben. Die rechtliche Definition und die Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalschutzgesetz NRW festgelegt.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal müssen gemäß § 9 DSchG vor Beginn der Arbeiten genehmigt werden. Dies gilt auch für Anlagen in der näheren Umgebung eines Denkmals oder in Denkmalbereichen.

Antrag stellen

Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellen einer denkmalrechtlichen Erlaubnis stellen.

Steuerbescheinigung für Denkmaleigentümer

Unter bestimmten Voraussetzungen können Denkmaleigentümer für Maßnahmen am Denkmal Steuervergünstigungen beantragen.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Broschüre »Steuertipps für Denkmaleigentümer« des Landes NRW.

Das Antragsformular auf Ausstellen einer Bescheinigung nach § 40 DSchG ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der unteren Denkmalbehörde einzureichen.

Antrag stellen

Hier können Sie einen Antrag auf Ausstellen einer Steuerbescheinigung stellen.

Tag des offenen Denkmals  

Der Tag des offenen Denkmals findet einmal jährlich statt und wird durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz koordiniert.

Weitere Informationen gibt es unter www.tag-des-offenen-denkmals.de