Online-Terminbuchung im Bürgerbüro der Stadt Netphen
Ab sofort bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern auch die Möglichkeit der Online-Terminbuchung im Bürgerbüro der Stadt Netphen an. Durch die Online-Terminbuchung erweitern wir unseren Bürgerservice und garantieren Ihnen einen schnelleren, bevorzugten und geplanten Aufruf im Bürgerbüro, um Ihre Behördengänge bequemer zu erledigen.
Verfügbare Termine können bis zu vier Wochen im Voraus gebucht werden. Für die Verarbeitung der Buchung benötigen wir lediglich Ihren Namen sowie eine gültige E-Mail-Adresse. Falls Sie die Terminbuchung im Familienverband oder mit mehreren Personen nutzen möchten, genügt ein gebuchter Termin. Die Stadt Netphen bittet darum, im Verhinderungsfall den gebuchten Termin zu stornieren.
Bitte beachten Sie, dass auch Bürgerinnen und Bürger mit einem gebuchten Termin zunächst im Wartebereich Platz nehmen müssen. Diese werden jedoch zum gebuchten Zeitpunkt priorisiert aufgerufen. Vermeidbare Wartezeiten werden durch die Terminbuchung erheblich reduziert. Sie erhalten 24 Stunden vor Ihrem Termin eine Erinnerung auf die hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Bitte denken Sie daran, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Informationen sind im Dienstleistungsverzeichnis abrufbar.
Den entsprechenden Link zur Online-Terminbuchung finden Sie hier: Online-Terminbuchung im Bürgerbüro
Alternativ können Sie auch einen Termin telefonisch unter der Hotline des Bürgerbüros (02738/603-146) vereinbaren.
Weiterhin auch spontane Besuche möglich
Selbstverständlich steht Ihnen auch wie zuvor, der unangemeldete und spontane Besuch im Bürgerbüro weiter zur Verfügung. Beachten Sie die derzeit geltenden Öffnungszeiten des Bürgerbüros auf der Internetseite der Stadt Netphen.
An dieser Stelle möchten wir auch nochmal auf unser Serviceportal verweisen, in welchem Sie zahlreiche Online-Services zeit- und ortsungebunden wahrnehmen können. Für das Bürgerbüro bieten wir auch die elektronische Wohnsitzanmeldung an, mit welcher Sie bequem von zuhause eine An- oder Ummeldung durchführen können. Ein Behördengang ins Rathaus ist nicht weiter notwendig.