Afrikanische Schweinepest: Aktuelles Ausbruchsgeschehen in Siegen-Wittgenstein 

(Update vom 02.03.2026): Nach Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein im Sommer 2025 wurden auf Grundlage des EU-Tierseuchenrechts und der Vorgaben der EU-Kommission die Sperrzone I (= Pufferzone), die Sperrzone II und ein Kerngebiet innerhalb der Sperrzone II ausgewiesen.

Aufgrund der aktuellen ASP-Nachweise bei einem erlegten Frischling im Raum Schüllar und bei Totfunden in der Gemeinde Hilchenbach nahe der Kerngebietszäunung des Kreises Olpe wurden auf Anweisung der EU-Kommission und in Abstimmung aller beteiligten Behörden die Sperrzonen II und I erweitert.

Die hierzu erlassenen aktuellen Allgemeinverfügungen und die Kartendarstellung der betroffenen Gebiete stehen unter www.siegen-wittgenstein.de/bekanntmachungen zum Download zur Verfügung.

Seit einigen Monaten sind in den betroffenen Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein nun die eingerichteten Kerngebiete mit mehr als 200 Kilometern Festzaun eingezäunt, die das Auswechseln infizierter Wildschweine verhindern sollen. Die Tatsache, dass der angrenzende Hochsauerlandkreis mit seinen vielen Hausschweinebeständen erst seit wenigen Tagen betroffen ist, zeigt, dass die Zaunbaumaßnahmen effektiv Rottenbewegungen verhindern.

Dass in den bisher betroffenen Gebieten um Wingeshausen (ursprünglicher ASP-Hotspot) nur noch wenige Wildschweine gesichtet und dort kaum noch Kadaver gefunden werden, verdeutlicht die Effektivität der getroffenen Maßnahmen (Zäunen, Suchen, Bergen, Letalentnahmen). Jedoch ist das Verschleppen des ASP-Virus über Kadaver(-teile) durch die bekannten Beutegreifer wie Fuchs, Dachs, Wolf und Raubvögel jederzeit möglich. Auch, besonders nachts, offen gelassene Tore tragen dazu bei, dass ggfs. infizierte Wildschweine aus der Einzäunung des Kerngebietes entweichen können.

Um die dringend notwendige Reduktion der Schwarzwildpopulation auch in der das Kerngebiet umgebenden nun erweiterten Sperrzone II ( SZ II) zu erreichen, wird den von der SZ-II-Erweiterung betroffenen Jagdausübungsberechtigten die Jagd auf Schwarzwild und sonstiges Wild unter Berücksichtigung des aktuellen Ausbruchsgeschehens unter Beachtung der Jagd- und Schonzeiten von Amts wegen, d.h. ohne Antragsstellung zeitnah genehmigt werden.

Für den Menschen ist das ASP-Virus ungefährlich. „Schweine infizieren sich sowohl direkt, also über Tier-Tier-Kontakt, als auch indirekt über Personen, Gegenstände oder Lebensmittel, die aus kontaminiertem Schweinefleisch hergestellt werden“, erklärt Dr. Ludger Belke, Leiter des Kreisveterinäramtes. „Für Schweine verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist das Virus aber ungefährlich. Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich.“