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amtliche Meldebestätigung

Nr. 99115003000000

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden!

Erweiterte Meldebescheinigung

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über das Geburtsdatum, den Geburtsort, den Familienstand, die Konfession, die Staatsangehörigkeit, gesetzliche Vertreter, frühere Vor- und Familiennamen, sowie frühere Anschriften und die entsprechenden Ein- und Auszugdaten.

Eine erweiterte Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.

Zur Beantragung der Meldebescheinigung/erweiterten Meldebescheinigung können Sie jemanden bevollmächtigen. Der Bevollmächtigte muss seinen eigenen Personalausweis/Reisepass und den des Vollmachtgebers vorlegen.

Bescheinigungen für andere Personen, ohne Vorlage einer Vollmacht, können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt werden.

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung kann Ihnen schriftlich oder bei Nutzung eines digitalen Verfahrens elektronisch ausgestellt werden.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Rechtsgrundlage(n)

Antrag stellen

Kosten

jeweils 9,00 €