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Kinderreisepass

Nr. 99085003000000

Als Ausweisdokument für Kinder bis zum 12. Lebensjahr gilt der Kinderreisepass. Grundsätzlich ist der Kinderreisepass mit einem den neuesten Anforderungen entsprechenden biometrietauglichen Lichtbild zu versehen. Kinderreisepässe werden mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt. Sie können verlängert werden, maximal aber mit Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Bei der Antragstellung muss das Einverständnis beider Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) vorliegen. Sollten Sie alleine sorgeberechtigt sein, bringen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis mit.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses kann nur vor Ablauf der Gültigkeit erfolgen. Sollte die Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen sein, muss eine neuer Kinderreisepass ausgestellt werden, siehe auch Merkblatt Ausweisdokumente Kinder.

Die Gebühr in Höhe von 13,00 EUR ist bei der Erstaustellung zu entrichten.
Die Verlängerungsgebühr beträgt 6,00 EUR.

Zur Beantragung mitzubringen sind:

Kosten:

  • 13,00 EUR bei Erstausstellung
  •   6,00 EUR bei Verlängerung