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Rechnungsprüfung in der Stadt Netphen

Das Rechnungsprüfungsamt (örtliche Rechnungsprüfung) kontrolliert die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Stadt Netphen.

Die örtliche Rechnungsprüfung soll die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges feststellen. Ferner soll unwirtschaftliches Verwaltungshandeln, Korruption oder nicht haushaltsordnungskonformes Finanzgebaren aufgedeckt werden.

Die Institution Rechnungsprüfungsamt ist immer losgelöst vom restlichen Verwaltungsaufbau und genießt daher eine besondere Unabhängigkeit. Die Rechnungsprüfungsämter sind, im Rahmen der Prüfungstätigkeit, nicht dem Bürgermeister, sondern dem Rat unterstellt.

Die wesentlichen (Pflicht-)Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes sind im nachfolgenden Schaubild kompakt dargestellt. Eine detailliertere Aufgabenbeschreibung finden sie unter den jeweiligen Aufgabenschwerpunkte

Aufgabenschwerpunkt der örtlichen Rechnungsprüfung
Aufgabenschwerpunkt der örtlichen Rechnungsprüfung

Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes

Eröffnungsbilanz

Kurzdarstellung

Die Stadt Netphen hat zum Stichtag 01.01.2008 ihre Eröffnungsbilanz aufgestellt. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft, der sich zur Prüfungsdurchführung der örtlichen Rechnungsprüfung bediente.

Beschreibung

Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung (GO NRW) und die nordrhein-westfälische Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) sehen besondere Bestimmungen für die Prüfung der Eröffnungsbilanz vor.

Die Durchführung einer Inventur und die daraus resultierende Aufstellung eines Inventars hat vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz zwingend zu erfolgen. Das Inventar listet sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Netphen auf. Inventur, Inventar und die von der Stadt Netphen aufgestellte Übersicht über die Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einzubeziehen.

Die Eröffnungsbilanz wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft. Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt einen Prüfungsbericht erstellt. Bestandteil dieses Berichts ist ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk gibt eine zusammenfassende Beurteilung der Prüfungsergebnisse wieder. Wesentliche Gründe, die Erteilung eines Bestätigungsvermerks zu versagen oder ihn einzuschränken, lagen nicht vor.

Die Eröffnungsbilanz wurde außerdem im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft.

Rechtsgrundlagen

Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung:

  • § 92 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, §§ 54 ff. der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen.

Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen:

  • § 92 Absatz 4 in Verbindung mit § 105 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

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Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz

 

Jahresabschlussprüfung

Kurzdarstellung

Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Netphen ist eine bedeutende Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich zur Prüfungsdurchführung der örtlichen Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt) bedient.

Beschreibung

Für das Haushaltsjahr 2007 wurde das Ergebnis der Jahresrechnung noch nach kameralen Grundsätzen ermittelt. Ab dem Haushaltsjahr 2008 werden die Jahresabschlüsse nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt und geprüft.

Anhand des Jahresabschlusses kann beurteilt werden, ob die Stadt im Berichtsjahr die Vorgaben des Haushaltsplans und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten hat. Ergänzt durch Erläuterungen in einem Lagebericht soll Rechenschaft abgelegt werden über die Verwendung der Haushaltsmittel. Damit soll ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Situation der Kommune gewonnen werden.

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung (Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen), der Finanzrechnung (Umfang der Einzahlungen und Auszahlungen = Geldfluss), den Teilrechnungen für insgesamt 15 Produktbereiche, der Bilanz (Auflistung der Vermögenswerte, des Eigenkapitals sowie der Schulden) und einem Anhang. Der Anhang enthält zusätzliche Angaben, die zu den einzelnen Bilanzpositionen der Bilanz oder der Ergebnisrechnung vorgeschrieben sind.

Der vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und testierte Jahresabschluss bildet die Voraussetzung für seine Feststellung durch den Rat der Stadt und die Entlastung des Bürgermeisters. Das Rechnungsprüfungsamt hat zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind und ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Netphen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wiedergibt. Seine Prüfungsergebnisse fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem Prüfbericht und einem Bestätigungsvermerk zusammen (falls der Bestätigungsvermerk nicht versagt werden muss).

Rechtsgrundlagen

  • § 102 der Gemeindeordnung NRW
  • Kommunalhaushaltsverordnung NRW
  • Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen

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Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 20202021

Gesamtabschlussprüfung

Gesamtabschlussprüfung

Kurzdarstellung

Zum 31.12.2010 muss die Stadt Netphen einen ersten Gesamtabschluss aufstellen, der neben dem Jahresabschluss der Stadt Netphen (Kernverwaltung) die Abschlüsse ihrer verselbstständigten Aufgabenbereiche umfasst. Die Prüfung des Gesamtabschlusses ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes bedient.

Beschreibung

Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Stadt Netphen“ unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.

In den Gesamtabschluss der Stadt Netphen einbezogen werden der Jahresabschluss des Eigenbetriebes „Wasserwerk“ und der rechtlich selbstständigen städtischen Gesellschaft „Freizeitpark Obernautal Netphen GmbH“. Die eigentlichen Jahresabschlüsse der einzelnen rechtlich verselbstständigten Bereiche werden dabei grundsätzlich nicht vom Rechnungsprüfungsamt, sondern nach gesetzlichen Vorschriften und somit - in der Regel - von Wirtschaftsprüfern geprüft.

Die Finanzdaten über die in den Gesamtabschluss einbezogenen Bereiche müssen entsprechend der Bestimmungen in § 51 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und den §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches bereinigt (konsolidiert) werden.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Einführungsgesetz zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement Nordrhein-Westfalen
  • § 116 Absatz 9 in Verbindung mit § 102 Absatz 1 bis 9 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
  • §§ 50 bis 53 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen

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Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2015

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2018

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2019


 

Rechnungsprüfungsamt (allgemein)

Aufgabenschwerpunkt der örtlichen Rechnungsprüfung
Aufgabenschwerpunkt der örtlichen Rechnungsprüfung


Kurzdarstellung

Das Rechnungsprüfungsamt (§ 101 GO NRW „Örtliche Rechnungsprüfung“) ist das interne Prüforgan der Stadtverwaltung. Es prüft im Auftrag des Rates das Handeln der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit und im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Netphen und den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt.

Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes unterteilen sich in

  • Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfung
  • Technische Prüfung
  • Korruptionsbekämpfung und –prävention

Beschreibung

  • Rechtliche Grundlagen

Das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung umfasst auch die Befugnis der Gemeinden, zunächst selbst die Verwendung der Finanzmittel zu prüfen. In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung werden die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes mit dem Begriff örtliche Rechnungsprüfung bezeichnet. Die mittlere kreisangehörige Stadt Netphen ist zur Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes gesetzlich verpflichtet. Einzelheiten über die örtliche Rechnungsprüfung sind der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen zu entnehmen.

Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat der Stadt Netphen unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit direkt unterstellt. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es frei von Weisungen und nur den rechtlichen Vorschriften unterworfen. Die Leitung des Amtes und alle Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat der Stadt berufen und abberufen.

  • Aufgaben

Neben den gesetzlichen Aufgaben, die im Einzelnen in der Gemeindeordnung benannt werden, sind dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben durch den Rat der Stadt übertragen worden. Diese sind in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen aufgeführt.

Die Arbeitsweise des Rechnungsprüfungsamtes wird vorrangig nicht von der Fehlersuche, sondern von der Absicht geprägt, konstruktiv auf die Optimierung der Verwaltungsprozesse und -leistungen hinzuwirken. Das Rechnungsprüfungsamt versteht deshalb seinen Auftrag nicht nur als Kontrolle im herkömmlichen Sinn; es unterstützt vielmehr die Verwaltung und leistet durch konstruktive Kritik und aktive Beratung einen kreativen Beitrag, um Schwachstellen zu beseitigen und Veränderungen herbeizuführen. Dies dient nicht zuletzt der Korruptionsprävention.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 101 – 104 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
  • Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
  • Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen
  • Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen

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Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen

Technische Prüfung

Kurzdarstellung

Zu den wesentlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes gehören die Prüfung von planerischen und baulichen Maßnahmen und die damit oftmals einhergehende Prüfung von Auftragsvergaben (Vergabeprüfung und Vergabevorprüfung).

Beschreibung

  • Baumaßnahmen und mehr

Innerhalb dieses Aufgabenbereiches werden vor allem Baumaßnahmen und sonstige technische Leistungen geprüft. Die Kontrolle der technischen Gegebenheiten und Planungen bilden die Schwerpunkte der Prüftätigkeit.

  • Prüfung der städtischen Auftragsvergaben

Wichtigstes Ziel der formellen Vergabeprüfung bildet die Feststellung, ob ein vorgesehener Auftrag einer städtischen Dienststelle den vergaberechtlichen Regelungen entspricht. Auftragsvergaben können auch nachträglich, das heißt, nach deren Erledigung geprüft werden.

Sämtliche Dienststellen der Stadtverwaltung sind verpflichtet, grundsätzlich alle Auftragsvergaben ab einer Höhe von 3.000,- Euro (inkl. MwSt.) vor der Erteilung des Auftrags dem Rechnungsprüfungsamt zu melden (Laufzettelverfahren). Aus den gemeldeten Vorgängen fordert das Rechnungsprüfungsamt stichprobenweise die Unterlagen von Vergaben an, die geprüft werden sollen.

Rechtsgrundlagen

  • § 104 Abs. 1 Nrn. 2, 3 und 5 Gemeindeordnung NRW
  • Unterschwellenvergabeordnung(UVgO)
  • Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Vergabeverordnung (VgV)
  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 

Verwaltungs- und Betriebswirtschaftliche Prüfung

Kurzdarstellung

Diese gesetzlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Netphen werden von der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vorgegeben: u. a. Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Netphen, laufende Prüfung der Geschäftsvorfälle zur Vorbereitung der Jahresabschlussprüfung, die dauernde Überwachung der gemeindlichen Zahlungsabwicklung, die Prüfung von Vergaben, die Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems, etc. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt der örtlichen Rechnungsprüfung weitere Aufgaben übertragen. Außerdem werden Sonderprüfungen auf Veranlassung des Bürgermeisters durchgeführt.

Beschreibung

Wichtige Aufgaben im Rahmen der „Verwaltungs- und betriebswirtschaftlichen Prüfung“ sind:

  • Prüfung des Jahresabschlusses:

Einen wichtigen rechtlichen Rahmen der Prüfung des zum 31. Dezember eines jeden Jahres aufzustellenden Jahresabschlusses bilden die Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF). Diese für die öffentliche Verwaltung neuen Rechtsgrundlagen orientieren sich am Handelsgesetzbuch und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Inhalt und Ablauf der Jahresabschlussprüfung sind in § 102 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in den §§ 37 bis 48 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.

  • Prüfung des Gesamtabschlusses
  •  Begleitende und beratende Prüftätigkeit
  •  Weitere Prüftätigkeiten:

    • Visakontrolle
    • Kassenprüfung
    • laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
    • Prüfungen bei finanzieller Beteiligung Dritter wie Bund oder Land

Rechtsgrundlagen

  • Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
  • Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen
  • Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen

Downloads und Links

Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008

Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2011, 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 und des Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2010,

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015 und des Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2015

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 und des Gesamtlageberichts für das Haushaltsjahr 2018

Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2019 und Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2019

Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen

Visakontrolle

Kurzdarstellung

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Netphen prüft vor der Überweisung der Beträge durch die Finanzbuchhaltung Rechnungen, die die städtischen Fachbereiche von beauftragten Unternehmen, Organisationen oder Personen erhalten haben.

Beschreibung

Die Prüfung soll gewährleisten, dass die von Dritten der Stadt in Rechnung gestellten Beträge sachlich und rechnerisch sowie - erforderlichenfalls - in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht richtig sind.

Rechtsgrundlagen

§ 104 Absatz 2 Nummer 1 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Regelungen der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Netphen