Förderprogramme im Überblick
Die Stadtentwicklung erhält durch Maßnahmenförderung neue Impulse!
Aus den unterschiedlichsten Töpfen ergeben sich Förderzugänge, um Projektideen zur Umstzung zu verhelfen. In der Vergangenheit wurden Förderprojekte umgesetzt und und aktuell befinden sich Projekte mit Förderzusage in der Realisierungsphase.
Hier ein Überblick über mögliche Förderbausteine für zukünfige Projekte:
Regionale 2025
Südwestfalen macht sich bereit zum Qualitätssprung. Mit der REGIONALE 2025 soll es gelingen, unsere Region für die Zukunft aufzustellen. Wir wissen um unsere Stärken, kennen aber auch unsere Herausforderungen. Der strategischer Rahmen für Projektideen bilden die Schlagworte digital - nachhaltig - authentisch mit den Handlungsfeldern Raum - Gesellschaft - Wirtschaft und Arbeit.
Bei der REGIONALE 2025 steht Projektträgern eine Qualifizierungsplattform zur Verfügung. Auf der Plattform werden Sie unterstützt bei der Einreichung von Projektanträgen und beim späteren Qualifizierungsprozess - dem Weg der Sterne. Sie können auf der Plattform an Ihren Anträgen arbeiten, Zwischenstände speichern, dieses als PDF an Partner senden und nach Fertigstellung den Antrag final einreichen. Übrigens: Die Möglichkeit, Projekte einzureichen, besteht über mehrere Jahre. Die größten Chancen haben also nicht zwingend die ersten Projekte, sondern die besten Ideen und Konzepte für Südwestfalen.
Die Projetanmeldung läuft bis ca. Mitte 2020. Die Fertigstellung muss bis spätestens im Präsentationsjahr 2025 sichergestellt sein.
Dorferneuerungsprogramm 2019
Im November wurden die Fördergrundsätze zur „Dorferneuerung 2019“ bekanntgegeben.
Grundlegendes Ziel des Förderprogramms „Dorferneuerung 2019“ ist es, Orte und Ortsteile von bis zu 10.000 Einwohnern in ländlichen Räumen in ihren dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die Menschen zu sichern und zu entwickeln. Ausführliche Informationen liefert die Veröffentlichung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Förderschwerpunkte für öffentliche und private Antragsteller auf folgenden Zielen liegen:
- Schaffung von Orten und Gebäuden der Begegnung und des sozialen Austausches
- Sicherung der Grundversorgung der lokalen Bevölkerung
- Behebung städtebaulicher Missstände
- Sicherung der ortsbildprägenden Bausubstanz
Förderanträge sind bei der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg bis zum 28. Februar 2019 und in der Folge bis zum 30. September eines Jahres, beginnend ab dem 30. September 2019 (für das Programmjahr 2020), einzureichen.
Hinweis: Für das Programmjahr 2020 sind Anträge von Gemeinden und Gemeindeverbänden auf Basis von Beschlüssen der jeweiligen kommunalen Vertretungskörperschaften einzureichen; der Beschluss ist dem jeweiligen Antrag beizufügen.
Maßnahmen der Dorfentwicklung
Förderfähig sind:
- Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie Ortsrändern einschließlich ihrer Ausstattung und dorfgerechter Eingrünung
- Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen einschließlich der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild sowie des Innenausbaus
- Schaffung, Erhaltung und der Ausbau von Mehrfunktionshäusern einschließlich der gestalterischen Anpassung an das Ortsbild sowie des Innenausbaus
- Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden sowie die Umgestaltung von Bausubstanz hin zu einem ortsbildprägen den oder landschaftstypischen Erscheinungsbild einschließlich des Innenausbaus
- Verlegung von Nahwärmeleitungen
- Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz unter gestalterischer Anpassung an das Ortsbild sowie des Innenausbaus
- Erwerb von bebauten Grundstücken durch Gemeinden und Gemeindeverbände im Zusammenhang mit Projekten nach den Buchstaben a bis h nach Abzug eines Verwertungswertes
- Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, die Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
- Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen im Zusammenhang mit Vorhaben nach den Buchstaben a) bis j)
Der Fördersatz beträgt und wer ist antragsberechtigt:
- für Gemeinden bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben,
- für natürliche Personen, Personengesellschaften bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben und
- für Gemeinden bei dem Erwerb von bebauten Grundstücken bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben
Die Höhe der Zuwendung beträgt:
- höchstens 250.000 Euro je Maßnahme der Gemeinden,
- höchstens 50.000 Euro je Maßnahme privater Antragsteller
Kleinstunternehmen der Grundversorgung
Förderfähig sind:
- Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung, auch unter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz durch:
Nah/Grundversorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs,
Investitionen in die Errichtung neuer Unternehmen, deren Zweck die Anforderungen an die Grundversorgung erfüllen,
Investitionen in die Erweiterung vorhandener Unternehmen, deren Zweck die Anforderungen an die Grundversorgung erfüllen,
Diversifizierung vorhandener Unternehmen, die die Anforderungen an die Grundversorgungerfüllen,
Dienstleistungen zur Mobilität,
Erwerb von bebauten Grundstücken im Zusammenhang dieses Fördertatbestandes. - Aufwendungen für Beratungsdienstleitungen, Architekten und Ingenieurleistungen können ebenfalls gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen.
Der Fördersatz beträgt und wer ist antragsberechtigt:
- bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben und das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 €. Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen.
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Förderfähig sind:
- Die Schaffung von Einrichtungen für die Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung auch unter Umnutzung ungenutzter Bausubstanz durch:
Dorf oder Nachbarschaftsläden,
Nah/Grundversorgungseinrichtungen (zum Beispiel kleine Dienstleistungs- und Versorgungszentren mit Einzelhandel, ärztlicher Versorgung, Apotheke, Post, Bank, Betreuung von Senioren usw.),
Ländliche Dienstleistungsagenturen (zum Beispiel „Dorfhelfer-Service“ zur Betreuung der Bevölkerung, Sozialstation, betreutes Wohnen, dezentrale Informations- und Vermittlungsstelle für kommunale Leistungen),
Erwerb von bebauten Grundstücken im Zusammenhang dieses Fördertatbestandes,
Abbruch von Bausubstanz im Zusammenhang dieses Fördertatbestandes. - Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen in diesem Zusammenhang- sowie Projektausgaben für Architekten und Ingenieurleistungen können ebenfalls gefördert werden.
Der Fördersatz beträgt und wer ist antragsberechtigt:
- für Gemeinden bis zu 65 % der förderfähigen Ausgaben,
- für natürliche Personen, Personengesellschaften bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben und
- für Gemeinden bei dem Erwerb von bebauten Grundstücken bis zu 10 % der förderfähigen Ausgaben
Die Höhe der Zuwendung beträgt
- höchstens 250.000 Euro je Maßnahme der Gemeinden,
- höchstens 50.000 Euro je Maßnahme privater Antragsteller
Heimat.Zukunft.NRW
Das landeseigene Förderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet."
Bis 2022 stehen rund 150 Millionen Euro für die Gestaltung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Bei „Heimat“ geht es um das Verbindende, um die Gemeinschaft und den Zusammenhalt.
Mit den fünf Elementen
- Heimat-Scheck,
- Heimat-Preis,
- Heimat-Werkstatt,
- Heimat-Fonds und
- Heimat-Zeugnis
soll die Gestaltung unserer nordrhein-westfälischen Heimat vor Ort, in Städten und Gemeinden und in den Regionen gefördert werden. Ziel des Programms ist es, Menschen für lokale und regionale Besonderheiten zu begeistern und die positiv gelebte Vielfalt in Nordrhein-Westfalen deutlich sichtbar werden zu lassen.
Ausführliche Informationen liefert die Veröffentlichung des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung.
Heimat-Scheck
Förderinhalt und -ziel:
- Förderung von kleinen Initiativen und Projektideen zu Heimat und Heimatgeschichte
- einfache und unbürokratische Antragstellung
- Durchführung in NRW
Förderhöhe:
- Jährlich werden 1.000 Projekte mit jeweils 2.000 Euro gefördert.
Wer ist antragsberechtigt:
- Vereine, Organisationen und Initiativen in NRW
- Zuwendungsempfänger können natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sein.
- Kommunen sind nicht antragsberechtigt.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Relaunch einer Homepage,
- Sonderausstellung zu einem aktuellen Thema,
- Renovierung eines Bürgertreffs,
- Druckkosten einer Publikation,
- Schulprojekte zur lokalen Geschichte,
- Materialkauf zur Herrichtung einer temporären Ausstellungsfläche in einem leer stehenden Gebäude etc.
Fördervoraussetzungen:
- 2.000 Euro oder mehr förderfähige Ausgaben und keine anderweitige öffentliche Förderung
- Spenden oder Unterstützungen von privaten Stiftungen sind nicht förderschädlich, aber im Antrag aufzuführen
- je Zuwendungsempfänger nur eine Maßnahme jährlich
- Förderung eines gemeinsamen Projektes mehrerer Vereine über mehrere „Heimat-Schecks“ möglich: im Antrag das Gemeinschaftsprojekt inkl. Partner benennen und das Gemeinschaftliche auch im Finanzierungsplan darstellen
Beantragung der Maßnahme:
- Online-Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung
Ausdruck mit Unterschrift postalisch an Bezirksregierung
kurze Beschreibung der geplanten Maßnahme und eine Aufstellung der kalkulierten förderfähigen Ausgaben - frühe Antragstellung bis spätestens Ende Oktober eines Jahres empfehlenswert
Weiterführende Links:
Heimat-Preis
Förderinhalt und -ziel:
- Mit der Würdigung soll das ehrenamtliche Engagement in Verbindung mit nachahmenswerten Praxisbeispielen öffentlichkeitswirksam hervorgehoben werden.
- Der „Heimat-Preis“ bietet damit die Chance, landesweit eine „best-practice“-Sammlung gelungener Heimat-Initiativen sichtbar zu machen.
Förderhöhe:
- Es geht insgesamt um eine Förderung von 5.000 € für 3 Projekte mit gestaffelten Preisgeldern von 2.500 €, 1.500 € und 1.000 €
In Ausnahmefällen:
ein Projekt mit einem Preisgeld von 5.000 € oder
2 Projekte mit aufgeteilten Preisgeldern oder
kein Projekt - Die Entscheidung darüber fällt die Jury und fertigt ein nachvollziehbares Bewertungsprotokoll an.
Wer ist antragsberechtigt:
- Bewerben können sich Initiativen, Vereine, Nachbarschaften und Aktivgruppen, die sich mit ihrem Engagement für die Heimat - für das Netpherland - einsetzen und ein entsprechendes Projekt umgesetzt haben.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Es werden umgesetzte Projekte, Aktivitäten und Ideen im Bereich Heimat gewürdigt. Mit der Würdigung sollen das ehrenamtliche Engagement in Verbindung mit nachahmenswerten Praxisbeispielen öffentlichkeitswirksam hervorgehoben werden.
Fördervoraussetzungen:
- Das abgeschlossene Vorhaben liegt in Netphen und
beschäftigt sich inhaltlich mit der Geschichte, den Menschen und / oder den natürlichen Gegebenheiten des Netpherlandes,
zeichnet sich durch Nachhaltigkeit aus und ist längerfristig angelegt,
ist für die Öffentlichkeit zugänglich, erlebbar und nutzbar und
wird gemeinnützig betrieben. - Sofern die Landesregierung einen Schwerpunkt benennt, ist dieser angemessen zu berücksichtigen.
- Die Aspekte Innovationspotenzial, Barrierefreiheit und Digitalisierung sind Querschnittsthemen, die in die Bewertung einfließen.
Beantragung der Maßnahme:
- Die Bewerbung kann per Post, per Mail (stadt@netphen.de) eingereicht oder persönlich beim Bürgermeister der Stadt Netphen abgegeben werden.
- Einzureichen ist eine Projektskizze mit Informationen über den Projekthintergrund, die Akteure, die Nachhaltigkeit und die Zielgruppen sowie über die Gesamt-Finanzierung auch hinsichtlich möglicher Folgekosten.
- Die Einreichung des Projektes hat bis zum 31. Januar eines jeden Jahres zu erfolgen, da der Heimatpreis einmal im Jahr im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Anschluss an die Ratssitzung im April (je nach Sitzungsterminierung ausnahmsweise im März) vergeben wird.
- Die Preisvergabe hängt von der Förderzusage des Landes NRW ab, sodass über die Auslobung jährlich entschieden wird. Ein Anspruch auf Auslobung besteht nicht. Der Förderzeitraum ist zunächst bis 2022 vorgesehen.
Weiterführende Links:
Heimat-Werkstatt
Förderinhalt und -ziel:
- Projekte und Maßnahmen, die Menschen in Diskussions- und Arbeitsprozesse bringen zur lokalen Identität eines Viertels, eines Dorfes, einer Gemeinde oder einer Region, auch über die Grenzen von NRW hinaus
Förderhöhe:
- Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.
Wer ist antragsberechtigt:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände und private und gemeinnützige Organisationen in NRW, Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.
- In einem Ort können mehrere „Heimat-Werkstätten“ gleichzeitig gefördert werden, wenn es sich um einzelne, abgegrenzte Projekte handelt.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- offene Kreativwerkstätten einschließlich der vorbereitenden Diskussionsprozesse
- Ergebnisse können in kreativ-künstlerischer Form im öffentlichen Raum umgesetzt werden, wie etwa durch Darstellungen an örtlichen Großfassaden oder auf öffentlichen Plätzen
- keine Förderung der Erstellung von Integrierten Entwicklungskonzepten
Fördervoraussetzungen:
- Projektvolumen mindestens 40.000 Euro
Beantragung der Maßnahme:
- schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inklusive Projektbeschreibungen (Projektinhalt, Planung, Informationen Partnern sowie künstlerischer Kompetenz) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten.
Weiterführende Links:
Heimat-Fonds
Förderinhalt und -ziel:
- Es können lokal und regional prägende Projekte und Initiativen, die ihren Ausdruck in Traditionen, Geschichte, kulturellen Aspekten, Bauwerken, Orten in Natur und Landschaft sowie in Nahrungsmittel und Produkten finden, gefördert werden.
- Für die Projektumsetzung wird ein gemeinsamer, kommunal zu verwaltender Finanzrahmen (Heimat-Fonds) festgelegt.
Förderhöhe:
- Der aufwändige Prozess wird je Projekt mit mindestens 40.000 Euro gefördert.
Wer ist antragsberechtigt:
- Gemeinden oder Gemeindeverbände in NRW, Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist möglich.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Es werden Vorhaben gefördert, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.
- Es können Vorhaben als Einzel- oder als Verbundprojekt gefördert werden, wenn mehrere Vorhaben in einem örtlich lokalen/regionalen oder sachlichen Zusammenhang stehen.
- Gefördert werden Vorhaben, zu deren Finanzierung auch Spenderinnen und Spender motiviert werden, um eine örtliche Identifikation mit dem Heimat-Projekt zu erreichen.
Fördervoraussetzungen:
- Die Vorhaben müssen mehr als 5.000 Euro und weniger als 80.000 Euro förderfähige Gesamtausgaben haben.
- Der Landesanteil im Einzelfall beträgt maximal 40.000 Euro.
- Der vor Ort zu erbringende Anteil von mindestens 50 % kann bis auf einen Eigenanteil der Gemeinde bzw. des Gemeindeverbandes von mindestens 10 % daher auch durch Dritte, Spenden oder bürgerschaftliches Engagement erbracht werden.
Beantragung der Maßnahme:
- schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inklusive Projektbeschreibungen (Projektinhalt, Planung, Informationen Partnern sowie künstlerischer Kompetenz) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten.
Weiterführende Links:
Heimat-Zeugnis
Förderinhalt und -ziel:
- Schaffung, Bewahrung und Herrichtung von in herausragender Weise die lokale und regionale Geschichte prägenden Bauwerken, Gebäuden oder entsprechenden Orte in der freien Natur als „Zeugen“ der Heimat, auch über die Grenzen von NRW hinaus
Wer ist antragsberechtigt und Förderhöhe:
- Förderhöchstbeträge bei Privaten und gemeinnützigen Organisationen 90 Prozent
- Förderhöchstbeträge bei Kommunen 80 Prozent
Beispiele für förderfähige Maßnahmen:
- Zugänglichmachung und Inszenierung von heimatlichen oder historischen Fundstellen,
- Herrichtung oder Inszenierung von historischen Gebäuden, Museen, Plätzen oder Orten,
- Erstellen von Denkmal-Pfaden durch eine Gemeinde etc.
Fördervoraussetzungen:
- Projektvolumen mindestens 100.000 Euro
- Umsetzung des Projektes: Förderungen sind auch über einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren möglich.
Beantragung der Maßnahme:
- schriftliche Antragstellung an die zuständige Bezirksregierung inkl. Projektbeschreibung (Projektinhalt, Planung, Folgekosten) sowie Kosten- und Finanzierungspläne einschließlich der Gesamtkosten
Weiterführende Links: