Einzelhandelskonzept
Es stellt ein Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch dar.
Ende 2020 wurde die CIMA, Köln, mit der Fortschreibung des 2009 erstellten Einzelhandelskonzepts beauftragt. Ein Einzelhandelskonzept berücksichtigt neben aktuellen und langfristigen Trends in der Einzelhandelslandschaft die Vorgaben aus Raumordnung, Landesentwicklungsplan und Einzelhandelserlass NRW. Basierend auf umfangreichen Erhebungen werden Entwicklungsziele und Handlungsempfehlungen erarbeitet.
In das Einzelhandelskonzept sind eingeflossen:
- Erhebung der Einzelhandelsbetriebe mit Sortimenten und Verkaufsfläche
- Passanten-, Telefon-, Online- und Händlerbefragungen sowie Kundenwohnorterhebung
- Beteiligung der Öffentlichkeit, Nachbarkommunen und Träger öffentlicher Belange
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 13. Juni 2022 wurde der Entwurf durch die CIMA vorgestellt und beraten (TOP 5 und 6., Vorlagen-Nummer 78/2022). Der Beschluss des Einzelhandelskonzepts wurde in der Ratssitzung am 08.09.2022 (TOP 19, Vorlagen-Nummer 139/2022) gefasst.
Alle Unterlagen können im Ratsinformationsdienst eingesehen werden.