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EU-Umgebungslärm

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verfolgt das Ziel, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern. Die Richtlinie wurde 2005 durch Einfügung der §§ 47 a - f („Lärmminderungsplanung") in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt.

Was ist Umgebungslärm?

Umgebungslärm sind laut Umgebungslärm-Richtlinie belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht.

Lärmaktionspläne

In Nordrhein-Westfalen sind Lärmaktionspläne aufzustellen, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser oder anderen schutzwürdigen Gebäuden der LDEN (Level Day, Evening, Night) von 70 dB(A) oder der LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

Für Gewerbe- und Industriegebiete gilt dies nicht.

Die Lärmaktionsplanung wird stufenweise durchgeführt und regelmäßig überprüft: