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Denkmalschutz

Der Denkmalschutz dient dem Schutz von Kulturdenkmälern und kulturhistorisch relevanten Gesamtanlagen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler und Kulturgüter dauerhaft erhalten bleiben. Die rechtliche Definition und die Rahmenbedingungen für den Denkmalschutz werden durch das Denkmalschutzgesetz NRW festgelegt.

Denkmalrechtliche Erlaubnis

Alle Maßnahmen an einem Bau-, Boden- oder beweglichen Denkmal müssen gemäß § 9 DSchG vor Beginn der Arbeiten genehmigt werden. Dies gilt auch für Anlagen in der näheren Umgebung eines Denkmals oder in Denkmalbereichen. Das Antragsformular erhalten Sie hier:

Antrag denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG

Steuerbescheinigung für Denkmaleigentümer

Unter bestimmten Voraussetzungen können Denkmaleigentümer für Maßnahmen am Denkmal Steuervergünstigungen beantragen.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Broschüre »Steuertipps für Denkmaleigentümer« des Landes NRW.

Das Antragsformular auf Ausstellen einer Bescheinigung nach § 40 DSchG ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der unteren Denkmalbehörde einzureichen.

Antrag Steuerbescheinigung nach § 40 DSchG


Tag des offenen Denkmals am 14.09.2025 

Das Motto 2025 lautet „Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich?“ Im Fokus stehen die Werte der Denkmale und der Denkmalerhaltung, die sich weder aus einer Bilanz noch aus einem Steuerbescheid lesen lassen.

Weitere Informationen gibt es unter www.tag-des-offenen-denkmals.de/veranstalter