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Umweltprüfung

Die Umweltprüfung ist vollständig in das Bauleitplanverfahren integriert und stellt einen festen Verfahrensbestandteil dar. In ihr werden alle umweltrelevanten Belange und Prüfaufgaben gebündelt.

Die Umweltprüfung ermittelt, beschreibt und bewertet die voraussichtlichen, erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt.

Sie betrachtet folgende Schutzgüter:

  • Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und die biologische Vielfalt
  • Menschen und ihre Gesundheit
  • Kultur- und sonstige Sachgüter
  • Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Die Analyse und Bewertung werden im Umweltbericht als zentrales Dokument der Umweltprüfung zusammengefasst. Der Umweltbericht wird verfahrensbegleitend erarbeitet und bildet einen gesonderten Teil der Begründung eines Bauleitplanes.

Er ist spätestens bei der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für jedermann einzusehen.

Durch die öffentliche Auslegung der Informationen zu den Umweltauswirkungen der Planung haben insbesondere Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über ihre umweltbezogene Betroffenheit zu informieren und dazu Stellung zu beziehen.