Der Bauantrag

Grundsätzlich brauchen Sie für die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer Anlage eine Genehmigung, sofern diese nicht unter die verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW 2018 fallen.

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für seine Bearbeitung sowie für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) in ausreichender Anzahl bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

Bauvorlagen (§ 1 Abs. 1 BauPrüfVO) sind insbesondere:

  • die Auszüge aus dem Katasterkartenwerk,
  • der Lageplan,
  • die Bauzeichnungen,
  • die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
  • die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
  • die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
  • das Brandschutzkonzept

Die benötigten Formulare finden Sie unter  www.mhkbd.nrw/themenportal/bauordnung/anlagen-zur-vv-baupruefvo-vordrucke-fuer-bauantraege.

Hier können Sie Ihren Bauantrag online als Bauherrschaft oder Entwurfsverfasser über das Bauportal NRW stellen:

Digitaler Bauantrag